42 VwGO

Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Der 42 VwGO beheimatet zwei Klagearten: Die Anfechtungsklage (die Mutter aller Klagearten) und die Verpflichtungsklage. Ihnen gemeinsam ist, dass sie alle einen Verwaltungsakt zum Gegenstand haben.

Zulässigkeit

  1. Statthafte Klageart = richtet sich nach dem Begehren des Klägers (88 VwGO):

42 I Var. 1 VwGO

Die Anfechtungsklage ist statthaft, wenn der Kläger die Aufhebung eines belastenden und nicht erledigten Verwaltungsakts begehrt:

  1. Belastender VA, 35 VwVfG

  2. Nicht erledigt, 43 II VwVfG (-> Abgrz. zur FFK)

  3. Aufhebungsbegehren (-> Abgrz. zur VK)

42 I Var. 2 VwGO

Die Verpflichtungsklage ist statthaft, wenn der Kläger den Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen VA begehrt (-> Abrgz. zur Leistungsklage).

(Unterscheidung zwischen Untätigkeitsklage und Versagungsgegenklage ist egal.)

  1. Besondere SUV

Klagebefugnis (42 II VwGO)

Möglichkeitstheorie = Es muss möglich erscheinen, dass der Kläger in seinen subjektiven Rechten verletzt ist. Die Rechtsgutsverletzung dürfte nicht von vornherein ausgeschlossen sein. -> Potentiell verletzte Rechte nennen (Gre, einfaches Recht, Sonderrechtsbeziehungen).

-> Bei VK: Der Kläger müsste ein Anspruch auf den begehrten VA haben.

-------------------------------

Bei AK zusätzlich ggf:

  • Adressatentheorie = baut auf Möglichkeitstheorie auf und besagt: Der Adressat eines belastenden VA ist immer möglicherweise in 2 I GG verletzt.

  • ggf. Schutznormtheorie (insb. im Baurecht): Drittschützende Normen nennen.

Erfolgloses Vorverfahren (68+ VwGO)

Ein Vorverfahren/Widerspruchsverfahren ist grds. gem. 68 I 1 VwGO erforderlich. Für bayerische Behörden aber gem. 68 I 2 VwGO iVm. 12 II (Bay)AGVwGO größtenteils aufgehoben.

Klagefrist (74 I VwGO)

Begründetheit

Anfechtungsklage

Beispiel: Du wirst Adressat einer Abrissverfügung.

Die Klage ist begründet, soweit sie sich

  1. gegen den richtigen Beklagten richtet (78 VwGO) und

  2. der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und

  3. der Kläger dadurch in seinen subjektiven Rechten verletzt wurde

Die subjektive Rechtsverletzung des Klägers ist idR. durch die Rechtswidrigkeit des VA indiziert.

Last updated