43 VwGO
Die Feststellungsklage / Die Restposten-Klage
Zulässigkeit
Statthafte Klageart (-> Klagebegehren, 88 VwGO)
Die Feststellungsklage ist statthaft, wenn der Kläger die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt.
Ein Rechtsverhältnis bedarf dabei folgender Dinge:
Ein konkreter Sachverhalt
Ein ÖR Rechtsakt (zB. VA oder ÖR-Vertrag)
Eine daraus resultierende Rechtsbeziehung zwischen Personen/Sachen
Beispiele: Klärung der Erlaubnispflichtigkeit oder -freiheit bestimmter Verhaltensweisen; Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Realakte.
Besondere SUV
Klagebefugnis, 42 II VwGO analog
Begründetheit
Die allgemeine Feststellungsklage ist begründet, soweit
sich die Klage gegen den richtigen Beklagten richtet und
das festzustellende Rechtsverhältnis besteht/nicht besteht (oder soweit der VA nichtig ist) oder
bei den in der Vergangenheit liegenden Realakten -> Rechtmäßigkeit
Last updated