Getting started
Einführung zum Kapitel "Sachenrecht"
Last updated
Einführung zum Kapitel "Sachenrecht"
Last updated
Achtung Baustelle Dieses Kapitel befindet sich noch im Aufbau, den Inhalt also bitte mit Vorsicht genießen. Konstruktiv gerne an moin@recht-kreativ.org
In den ersten Kapiteln ( und ) ging es um schuldrechtliche Beziehungen zwischen Personen. Die deutsche Rechtsordnung kennt neben Personen aber auch Sachen, weil ohne diese Menschen nicht existieren. Im Gegensatz zu Personen sind Gegenstände nicht Träger sondern Gegenstand von Rechten.
Abschnitt 2 (90-103) des Allgemeinen Teils des BGB definiert dabei, was unter Sachen zu verstehen ist.
Aufgabe des Rechts ist es vor allem die Sache Personen zuzuordnen. Dazu regelt das dritte Buch des BGB, das Sachenrecht, zwei zentrale Rechtskonstrukte: Besitz und Eigentum. Geregelt wird v.a. wie man diese erwirbt und wieder verliert. Daneben gibt es auch Schutzrechte, die aus Besitz und Eigentum erwachsen können.
Zum Sachenrecht zählen auch dingliche Sicherheiten, die aber in einem eigenen Kapitel erklärt werden sollen. In diesem Kapitel kannst du über folgendes lernen: