Bürgschaft
in 765+ BGB geregelt
Beispiel: Stefan nimmt bei der Bank ein Darlehen auf. Als Sicherheit bringt er seinen Vater als Bürgen bei.
Entstehung und Sittenwidrigkeit
Problematik des Wettlaufs der Sicherungsgeber und 774 II BGB bei
Mitbürgen
Bürge und Hypothek
Bürge und Grundschuld
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