Pfandrecht
an beweglichen Sachen
Sicherheit an Gegenständen:
Pfandrecht (du bist hier)
Das Pfandrecht ist streng akzessorisch. Das heißt, dass:
ohne Forderung kein Pfandrecht entsteht (1204 BGB).
wenn die Forderung erlischt, auch das Pfandrecht erlischt (1252 BGB).
mit der Übertragung der Forderung auch das Pfandrecht übergeht (1250 und 401 BGB).
Es gibt unterschiedliche Arten von Pfandrechten:
Vertragliche Pfandrechte an Sachen, 1205+ BGB
Gesetzliche Pfandrechte
Pfändungspfandrecht (Zwangsvollstreckung)
Enstehung vertraglicher Pfandrechte
Gesetzliche Pfandrechte
Gesetzliche Pfandrechte entstehen kraft Gesetz unabhängig vom Willen der Beteiligten.
Werkunternehmerpfandrecht
-> 647 BGB: Das Werkunternehmerpfandrecht steht dem Werkunternehmer zu, um seine Forderungen aus dem Werkvertrag gegen den Besteller abzusichern.
Beispiel: M beauftragt die Autowerksatt W mit der Restaurierung seines Oldtimers. Nach Abschluss der Arbeiten stellt W dem M eine Rechnung in Höhe von 50.000€, die M nicht zahlen kann. Zugunsten des W entsteht nun ein Pfandrecht gem. 647 BGB, das es W erlaubt den Oldtimer zu verwerten und aus dem Erlös die Forderung gegen M zu decken.
Vermieterpfandrecht
-> 562+ BGB: Das Vermieterpfandrecht steht dem Vermieter zu, um seine Forderungen aus dem Mietvertrag (meist neben der Kaution) gegen den Mieter abzusichern.
Beispiel: M betreibt ein Geschäft in von S gemieteten Räumlichkeiten. In dem Geschäft hat M verschiedene Maschinen stehen. Als M die Miete nicht mehr zahlen kann behält S einige der Maschinen zurück. Für sie entsteht ein Pfandrecht gem. 562+ BGB, dass es ihr erlaubt im Notfall die Maschinen zu verwerten, um ihre Forderungen gegen M zu decken.
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