Straftatbestand im Gutachten

Merkblatt für die Klausurpraxis

Die allgemeinen Regeln des StGB hinsichtlich des Straftatbestands können sehr abstrakt sein. Daher hier nochmal ein Merkblatt für die Prüfung des Straftatbestandes in der Klausur.

Im Grunde kann man drei grundsätzliche Arten von Straftatbeständen unterscheiden:

Vorsätzlich-Vollendet

Der Klassiker unter den Straftatbeständen, eingeteilt in einen objektiven und einen subjektiven Teil. Merke: Statt der aktiven Tathandlung kann auch das passive Unterlassen als Tathandlung gelten, wenn die Voraussetzungen von 13 I StGB erfüllt sind!

Straftatbestand - Objektiv

  1. Taterfolg

  2. Tathandlung

  3. Kausalität

  4. Objektive Zurechnung

Straftatbestand - Subjektiv

  1. Vorsatz bzgl. aller objektiven Merkmale

  2. ggf. weitere Merkmale

Vorsätzlich-Versucht

Der vorsätzlich-versuchte Straftatbestand ist gewissermaßen eine Vorstufe zum vorsätzlich-vollendeten, denn dieser wurde ja nicht erfüllt.

Vorprüfung

Straftatbestand

  1. Tatentschluss

  2. Unmittelbares Ansetzen

Fahrlässigkeit

Straftatbestand

  1. Taterfolg

  2. Tathandlung

  3. Kausalität

  4. Objektive Zurechnung

  5. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

  6. Objektive Vorhersehbarkeit

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