Straftatbestand im Gutachten
Merkblatt für die Klausurpraxis
Die allgemeinen Regeln des StGB hinsichtlich des Straftatbestands können sehr abstrakt sein. Daher hier nochmal ein Merkblatt für die Prüfung des Straftatbestandes in der Klausur.
Im Grunde kann man drei grundsätzliche Arten von Straftatbeständen unterscheiden:
Vorsätzlich-Vollendet
Der Klassiker unter den Straftatbeständen, eingeteilt in einen objektiven und einen subjektiven Teil. Merke: Statt der aktiven Tathandlung kann auch das passive Unterlassen als Tathandlung gelten, wenn die Voraussetzungen von 13 I StGB erfüllt sind!
Straftatbestand - Objektiv
Taterfolg
Tathandlung
Kausalität
Objektive Zurechnung
Straftatbestand - Subjektiv
Vorsatz bzgl. aller objektiven Merkmale
ggf. weitere Merkmale
Vorsätzlich-Versucht
Der vorsätzlich-versuchte Straftatbestand ist gewissermaßen eine Vorstufe zum vorsätzlich-vollendeten, denn dieser wurde ja nicht erfüllt.
Vorprüfung
Straftatbestand
Tatentschluss
Unmittelbares Ansetzen
Fahrlässigkeit
Straftatbestand
Taterfolg
Tathandlung
Kausalität
Objektive Zurechnung
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektive Vorhersehbarkeit
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