25 StGB
Zurechnung einer fremden Tathandlung
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Zurechnung einer fremden Tathandlung
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Hat jemand, den du auf eine Strafbarkeit überprüfen möchtest, nicht die erforderliche Tathandlung erbracht, kann ihm die Tathandlung eines anderen unter Umständen gemäß 25 StGB
zugerechnet werden.
Erforderlich ist also:
Keine eigenhändige Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale
Zurechnung der Tathandlung eines anderen über 25 StGB. 25 StGB unterscheidet hierfür zwei Fälle: