Erlaubnistatbestandsirrtum
Schritt 1: Strafbarkeit wegen (versuchten) Vorsatzdelikt
Tatbestand (+)
Rechtswidrigkeit (+)
Erlaubnistatbestandsirrtum (als eigener Prüfungspunkt vor der Schuld)
(a) Voraussetzungen -> Hypothetische Rechtfertigungsprüfung
T könnte sich in einem EtBI befunden haben. Hierzu müsste T sich irrig Tatsachen vorgestellt haben, die im Falle ihres wirklichen Vorliegens die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes erfüllten.
(b) Rechtsfolge -> Darstellung der verschiedenen Theorien und Subsumtion. Weichen die Theorien im Ergebnis ab, bedarf es eines Streitentscheids. Es genügt idR die strenge Schuldtheorie abzulehnen, da alle anderen Theorien eine Bestrafung aus Vorsatztat ablehnen (dann Fahrlässigkeit prüfen). Anders ist das bei Teilnehmer Prüfung.
Strenge Schuldtheorie -> Bestrafung aus Vorsatztat nach 17 StGB
Die anderen Theorien -> Keine Bestrafung aus Vorsatztat nach 16 StGB
Schritt 2: Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung
Bestehen eines Fahrlässigkeitstatbestandes und Erfolgseintritt
Beruhen des EtBI auf Fahrlässigkeit
Last updated