Anspruch gem. 1147 BGB
Der zentrale Anspruch des Hypothekengläubigers ist 1147 BGB, wonach er vom Schuldner die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen kann.
Voraussetzungen
Anspruchsteller ist Inhaber der Hypothek (durch Bestellung oder Übertragung)
Gesicherte Forderung ist fällig
Einreden des Schuldners
aus dem Hypothekenverhältnis
Forderungsbezogene Einreden
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