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Einführung zu "Rechtsschutz im ÖR"
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Einführung zu "Rechtsschutz im ÖR"
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Achtung Baustelle Dieses Kapitel befindet sich noch im Aufbau, den Inhalt also bitte mit Vorsicht genießen. Konstruktiv gerne an moin@recht-kreativ.org
Ein wichtiger Eckpfeiler des deutschen Rechtsstaates (20 GG
) ist die Rechtskontrolle: Der Staat muss dem Bürger einen effektiven Rechtsschutzes gegenüber sich selbst gewährleisten. Aber auch für Meinungsverschiedenheiten zwischen staatlichen Einheiten braucht es eine Gerichtsbarkeit.
All das soll in diesem Kapitel Rechtsschutz im ÖR in Grundzügen dargestellt werden.
Es soll in dieser Darstellung ausschließlich um die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte gehen. Daneben gäbe es z.B. noch die spezielleren Finanz- und Sozialgerichte.
Die Verfassungsgerichte (ja, der EuGH ist hier im weitesten Sinne auch eines) haben v.a. die Aufgabe Gesetze und sonstige staatliche Handlungen (oder Nicht-Handlungen) auf ihre Vereinbarkeit mit der jeweiligen Verfassung zu überprüfen.
Den Verwaltungsgerichten fallen im Grunde alle Streitigkeiten im ÖR zu, die weder das Verfassungsgericht betreffen, noch eine sonstige speziellere Gerichtsbarkeit. Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist eröffnet, wenn:
Die Rechtsschutzmittel im Verwaltungsrechtsweg sind: