Prüfungsgegenstände
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Prüfungsgegenstand im öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzverfahren sind regelmäßig Akte der öffentlichen Gewalt, die das Gericht z.B. auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.
+ Verwaltungsvorschriften
Insbesondere in Hinsicht auf die Akte öffentlicher Gewalt begehrt der Schutzsuchende immer entweder
die Abwehr von Etwas (z.B. Gesetzen oder Verwaltungsakten)
das Bekommen von Etwas (z.B. Verwaltungsakten oder Realakten)
der Feststellung von Etwas
(Formelle) Gesetze
Untergesetzliche Normen
Verwaltungsakte
Realakte