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Einführung zum Kapitel "Gesetzliche Schuldverhältnisse"
Achtung Baustelle 🚧 Dieses Kapitel befindet sich noch im Aufbau, den Inhalt also bitte mit Vorsicht genießen. Konstruktiv gerne an moin@recht-kreativ.org
Im vorherigen Kapitel hast du gelernt, dass Personen sich auf ein Schuldverhältnis einigen können (sog. vertragliche Schuldverhältnisse).
Doch Schuldverhältnisse können auch per Gesetz entstehen (wobei Verträge strenggenommen auch aufgrund des Gesetzes entstehen). Der Gesetzgeber hat also im BGB fünf verschiedene Alltagssituationen beschrieben, in denen unabhängig von einem Vertrag in einem Schuldverhältnis Haftung und gegenseitiger Ausgleich geregelt werden müssen (sog. gesetzliche Schuldverhältnisse):
Das "Vorvertragliche" Schuldverhältnis
Bereits der geschäftliche Kontakt bringt gegenseitige Schutzpflichten nach 241 II BGB mit sich.
Die GoA (677+ BGB)
Jemand tut ungefragt etwas für dich? Für Haftung und Ausgleich ist gesorgt!
Das EBV (987+ BGB)
Haftung und Ausgleich zwischen Eigentümer und unrechtmäßigem Besitzer einer Sache.
Deliktsrecht (823+ BGB)
Wer anderen einen Schaden zufügt muss ihn ersetzen!
Rückgabe (812+ BGB)
Wer zu Unrecht etwas erhalten hat, muss es wieder herausgeben!
Die gesetzlichen Schuldverhältnisse haben zwar alle ihren eigenen Anwendungsbereich, sie schließen sich aber grundsätzlich gegenseitig nicht aus.
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