Echte, berechtigte GoA

Das Original

Rechtsfolgen einer...

  1. ... echten, berechtigten GoA (du bist hier)

Tatbestand nochmal im Überblick:

1. Geschäftsbesorgung
2. Für einen anderen
    1. Fremdes Geschäft
    2. Fremdgeschäftsführungswille
3. Ohne Auftrag und ohne sonstige Berechtigung
4. Interessen- und willensgemäß bzw. 679 BGB oder Genehmigung

-> Es entsteht ein wunderschönes Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis

Die echte, berechtigte GoA gemäß 677, 683 BGB begründet ein "gesetzliches" Schuldverhältnis. Mit dem Zustandekommen entstehen die gesetzlichen Pflichten von GH und GF nach den Regeln der GoA und, falls dort eine Regelung fehlt, nach den 241+ BGB.

Pflichten des Geschäftsherrn

Gemäß 683 S. 1 BGB hat der Geschäftsherr dem Geschäftsführer "wie ein Beauftragter" die erforderlichen Aufwendungen ersetzen. Das ist ein Verweis auf 670 BGB.

  • Erforderlich sind Aufwendungen, die der Geschäftsführer nach den Umständen dafür halten durfte.

  • Tätigkeitsvergütung nur dann, wenn die Geschäftsbesorgung zum Beruf gehört.

Dieser Aufwendungsbegriff umfasst zusätzlich die risikotypischen Schäden des Geschäftsführers, weil dieser dieses Risiko freiwillig für den Geschäftsherrn auf sich genommen hat. Insoweit kann der GF auch den Ersatz dieser Schäden vom GH verlangen.

Pflichtverletzung?

Bei einer Verletzung dieser Pflichten, kommen zB. Ansprüche aus 280+ BGB in Frage, weil es sich auch bei einem "gesetzlichen" Schuldverhältnis immer noch um ein Schuldverhältnis handelt.

Beachte aber insbesondere bei einer Pflichtverletzung durch den GF den 680 BGB (Haftungsprivilegierung) und den 682 BGB (Geschäftsunfähigkeit).


Fun Fact: Ist eine Besitzergreifung eine echte berechtigte GoA, so macht dies den Besitz rechtmäßig (Recht zum Besitz). Spannend insb. im Rahmen des EBV und 985 BGB.

Außerdem stellt die echte berechtigte GoA einen Rechtsgrund iSd 812+ BGB dar.

Häufig macht die echte berechtigte GoA eine unerlaubte Handlung gemäß 823+ BGB auch rechtmäßig (Rechtfertigungsgrund).


Typische Fallgestaltungen, in denen GoA geprüft werden sollte:

  • Der GF will eine Vertragspflicht gegenüber einem Dritten erfüllen. Die Handlung fällt auch in den Interessenbereich eines Dritten, dem GH.

  • Eine Person macht Aufwendungen, um einen Vertragsschluss herbeizuführen

  • Der GF will eine vermeintliche Verbindlichkeit gegenüber dem GH erfüllen. Der Vertrag war aber unwirksam.

  • Mehrere Personen sind zur Wahrnehmung einer Aufgabe verpflichtet, und eine dieser Personen erledigt die Aufgabe. Ausgleich?

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