Echte, unberechtigte GoA

Echt getürkt

Rechtsfolgen einer...

  1. ... echten, aber unberechtigten GoA (du bist hier)

Tatbestand nochmal im Überblick:

1. Geschäftsbesorgung
2. Für einen anderen
3. Ohne Auftrag und ohne sonstige Berechtigung
4. NICHT Interessen- und willensgemäß bzw. NICHT 679 BGB oder KEINE Genehmigung

KEIN Schuldverhältnis

Anders als beim Original, entsteht infolge einer echten aber unberechtigten GoA KEIN (gesetzliches) Schuldverhältnis.

Deswegen gibt es auch keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Über 684 S. 1 BGB muss der Geschäftsherr lediglich das durch die Geschäftsführung Erlangte nach den Regeln der 812+ BGB herausgeben (Rechtsfolgenverweis ins Bereicherungsrecht).

Schadensersatz gemäß 678 BGB

Gemäß 678 BGB erhält der Geschäftsherr aber einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Geschäftsführer den entgegenstehenden Willen des GH hätte erkennen können.

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