Echte, unberechtigte GoA
Echt getürkt
Rechtsfolgen einer...
... echten, aber unberechtigten GoA (du bist hier)
Tatbestand nochmal im Überblick:
KEIN Schuldverhältnis
Anders als beim Original, entsteht infolge einer echten aber unberechtigten GoA KEIN (gesetzliches) Schuldverhältnis.
Deswegen gibt es auch keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Über 684 S. 1 BGB muss der Geschäftsherr lediglich das durch die Geschäftsführung Erlangte nach den Regeln der 812+ BGB herausgeben (Rechtsfolgenverweis ins Bereicherungsrecht).
Schadensersatz gemäß 678 BGB
Gemäß 678 BGB erhält der Geschäftsherr aber einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Geschäftsführer den entgegenstehenden Willen des GH hätte erkennen können.
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