Angemaßte Eigengeschäftsführung

Rechtsfolgen einer...

  1. ... angemaßten Eigengeschäftsführung (du bist hier)

Tatbestand nochmal im Überblick:

1. Objektiv-fremdes/Auch-fremdes Geschäft
2. GF kennt Fremdheit des Geschäfts
3. Kein Fremd-, sondern Eigengeschäftsführungswille
4. (Auch keine Berechtigung)

KEIN Schuldverhältnis

Die allgemeinen Vorschriften sind anwendbar.

Der GH kann gemäß 687 II S. 1 BGB den GF wie

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