Haftung aus Gefährdung

Für Luxustiere

Nach § 1 ProdHaftG

Tatbestand
  1. RGV iSd 1 I ProdHaftG
  2. Verursacht durch den Fehler eines Produkts, 2, 3 ProdHaftG
  3. Hersteller, 4 ProdHaftG
  4. Kein Haftungsausschluss, 1 II, III ProdHaftG

Rechtsfolge: Schadensersatz
(Ersatzpflicht-Beschränkungen nach 7-11 ProdHaftG)

Nach § 7 StVG (Halter-Haftung)

Tatbestand

  1. Rechtsgutsverletzung

  2. Gefährdung: Bei Betrieb eines KfZ

    • KfZ (1 II StVG), sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

    • Bei Betrieb (Typische Gefahr realisiert) (zB: Unfall)

  3. Anspruchsgegner ist Halter; Halter ist, wer das KfZ auf eigene Rechnung hält und die Verfügungsgewalt darüber hat; Abgrz. vom Fahrzeugführer, 18 StVG

  4. Keine Ausnahme: 7, II, III und 8, 8a StVG

Rechtsfolge: SEA 249+ BGB (Beachte: 9-13 StVG)

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