Alternative Kausalität
Bsp: A und B geben C jeweils unabhängig voneinander eine tödliche Dosis Gift ins Getränk, sodass C stirbt.
-> Da beide Handlungen jeweils hinweggedacht werden können, ohne das der Erfolg entfiele, muss die Äquivalenztheorie hier modifiziert werden: Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, nicht aber kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele, ist jede dieser Bedingungen für den Erfolg kausal.
-> Somit sind hier beide Handlungen kausal.
Kumulative Kausalität
Bsp: A und B geben C jeweils unabhängig voneinander 10mg Gift ins Getränk. Tödlich wirken 20mg. C stirbt.
-> Beide Handlungen sind kausal für den Tod von C. Der Tod ist den Beiden aber möglicherweise nicht objektiv zurechenbar.
Abgebrochene Kausalität
Bsp: A gibt C tödliches Gift. Noch bevor C am Gift stirbt, wird er von B unabhängig davon erschossen.
-> Das Verabreichen des Gifts ist hier nicht kausal für den Tod des C. Es bleibt bei einer Versuchsstrafbarkeit für A.
-> Hypothetische Reserveursachen (das Verabreichen des Gifts) sind für die Kausalität unbeachtlich.
Mehrstufige Kausalität
Bsp: A gibt C Gift. Daraufhin erschießt B den C, nur um ihn von seinen Qualen zu erlösen. Ohne das Gift hätte B den C nicht erschossen.
-> Sowohl das Erschießen durch B als auch das Verabreichen von Gift durch A ist hier kausal, da B den C nicht erschossen hätte, hätte A ihm nicht das Gift verabreicht.
-> Möglicherweise ist A der Tod aber wegen Eingreifen Dritter nicht objektiv zurechenbar. Dann bliebe nur die Versuchsstrafbarkeit.