Kausalität

Eine Handlung ist für den Erfolg kausal, wenn

... die Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Ein Unterlassen ist für den Erfolg kausal, wenn

... die rechtlich gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.

Wenn nicht ganz klar -> in dubio pro reo

Besondere Fallgruppen von Kausalität

Alternative Kausalität

Bsp: A und B geben C jeweils unabhängig voneinander eine tödliche Dosis Gift ins Getränk, sodass C stirbt.

-> Da beide Handlungen jeweils hinweggedacht werden können, ohne das der Erfolg entfiele, muss die Äquivalenztheorie hier modifiziert werden: Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, nicht aber kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele, ist jede dieser Bedingungen für den Erfolg kausal.

-> Somit sind hier beide Handlungen kausal.

Kumulative Kausalität

Bsp: A und B geben C jeweils unabhängig voneinander 10mg Gift ins Getränk. Tödlich wirken 20mg. C stirbt.

-> Beide Handlungen sind kausal für den Tod von C. Der Tod ist den Beiden aber möglicherweise nicht objektiv zurechenbar.

Abgebrochene Kausalität

Bsp: A gibt C tödliches Gift. Noch bevor C am Gift stirbt, wird er von B unabhängig davon erschossen.

-> Das Verabreichen des Gifts ist hier nicht kausal für den Tod des C. Es bleibt bei einer Versuchsstrafbarkeit für A.

-> Hypothetische Reserveursachen (das Verabreichen des Gifts) sind für die Kausalität unbeachtlich.

Mehrstufige Kausalität

Bsp: A gibt C Gift. Daraufhin erschießt B den C, nur um ihn von seinen Qualen zu erlösen. Ohne das Gift hätte B den C nicht erschossen.

-> Sowohl das Erschießen durch B als auch das Verabreichen von Gift durch A ist hier kausal, da B den C nicht erschossen hätte, hätte A ihm nicht das Gift verabreicht.

-> Möglicherweise ist A der Tod aber wegen Eingreifen Dritter nicht objektiv zurechenbar. Dann bliebe nur die Versuchsstrafbarkeit.

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