Rechte des Verbrauchers
Last updated
Last updated
Verletzt der Unternehmer seine Pflichten, stehen dem Verbraucher grundsätzlich folgende Rechte zu. Die Verjährung dieser Rechte richtet sich nach 327j BGB
.
-> Wenn die vom Unternehmer geschuldete Bereitstellung vollständig unterbleibt, also Nichtleistung vorliegt, sieht 327c BGB
für den Verbraucher zwei Rechte vor:
327c I BGB
: Vertragsbeendigung
327c II BGB
: Schadensersatz oder Aufwendungsersatz
-> Wenn der Unternehmer zwar leistet, dies jedoch mangelhaft oder unvollständig richten sich die Mängelrechte nach 327i BGB
:
327l BGB
: Der Verbraucher hat ein Recht auf Nacherfüllung, gleichzeitig hat der Unternehmer auch ein Recht zur zweiten Andienung. Also ganz wie im Kaufrecht.
Vertragsbeendigung: Dieser Begriff umfasst sozusagen Rücktritt und Kündigung in einem, je nach dem ob es ein Dauerschuldverhältnis oder ein einmaliger Leistungsaustausch ist. Alternativ kann der Verbraucher auch den Preis mindern.
Hat der Unternehmer die Mangelhaftigkeit zu vertreten, kann der Verbraucher auch Schadensersatz verlangen. Alternativ auch Aufwendungsersatz.
-> Recht auf Vertragsbeendigung durch den Verbraucher