Erwerbsverträge
Verträge, dass jemand etwas erwerben soll
Last updated
Verträge, dass jemand etwas erwerben soll
Last updated
Erwerbsverträge ist die allgemeine Bezeichnung für typisierte Verträge, die auf den Übergang von Eigentum oder anderen Rechten gerichtet sind.
Ein Kaufvertrag ist eine Vereinbarung, in der der Verkäufer sich verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übertragen, und der Käufer zahlt dafür den vereinbarten Geldpreis.
Die Regeln bzw. Default Rules zum Kaufvertrag (433-479 BGB
) stehen ganz zu Beginn der besonderen Schuldverhältnisse und ist sozusagen der Prototyp des vertraglichen Schuldverhältnisses.
433-453 BGB
Zu den allgemeinen Default Regeln zum Kauf zählen insbesondere:
Die vertraglichen Pflichten von Käufer und Verkäufer (433 BGB)
Regeln zur Gefahrtragung
(s. Kapitel Sicherheiten)
-> Merke: Die Allgemeinen Regeln zum Kauf sind für Verbraucherverträge zugunsten des Verbrauchers zwingend. Mehr dazu im Abschnitt: Zwingende Vorschriften.
Ein Tauschvertrag ist eine Vereinbarung, bei der die Parteien sich gegenseitig Sachen oder Rechte übertragen, ohne dass Geld fließt.
Auf den Tauschvertrag finden die Regeln über den Kauf gemäß 480 BGB
entsprechend Anwendung.
Ein Darlehensvertrag ist eine Vereinbarung, bei der der Darlehensgeber Geld oder vertretbare Sachen überträgt, die der Darlehensnehmer in gleicher Art und Menge (ggf. plus Darlehenskosten) zurückzahlen muss.
488-505e BGB
Ein Schenkungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der eine Partei einer anderen eine Sache oder ein Recht unentgeltlich überträgt.
516-534 BGB