An Daten (= maschinenlesbare Informationen) bestehen keine absoluten Rechte. Sie sind also gemeinfrei. Der Begriff "Datenlizenzvertrag" ist daher irreführend, weil eine Einräumung von Rechten an Daten gar nicht erfolgen kann.
Gemeint ist daher ein Vertrag über die Einräumung eines (faktischen) Datenzugangs sowie der Einschränkung der Rechte des Datenempfängers (dieser verpflichtet sich also dazu etwas nicht zu tun, obwohl eigentlich erlaubt).
Bestimmung der Hauptleistungspflichten
Art der Daten
Gibt es die geschuldeten Daten schon, werden diese typischerweise mittels eines Hashwertes im Vertrag dargestellt
Wird der Vertrag über zukünftige Daten geschlossen, definiert man typischerweise die Datenquelle (zB. die Sensoren eines KfZ) sowie den Zeitraum, über den die Daten erhoben werden.
Qualität der Daten
Häufig sog. "as-is" Vereinbarungen
Nutzungsrechte
Was darf der Vertragspartner mit den Daten machen? Darf er sie an Dritte weitergeben? Wird der Bestand von Nutzungsrechten von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht?
Bereitstellung
Daten sind gemeinfrei. Aber man benötigt einen Zugang! Was sind die Modalitäten der Bereitstellung? Muss ein SLA abgeschlossen werden? Werden die Daten nur über ein spezifisches Sicherheitsportal zur Verfügung gestellt oder werden sie vielleicht auf einem physischen Datenträger geliefert? Muss eine separate Software bezogen werden, um auf die Daten zugreifen zu können?
Gegenleistung
Was erhält der Dateninhaber für die Bereitstellung der Daten? Geld? Oder vielleicht eine Sach- oder Dienstleistung?