Widerruf (355+ BGB)
Gestaltungsrecht für Verbraucherverträge
Anwendung und Wirkung
Anders als beim Rücktritt steht der Widerruf nur dem Verbraucher (13 BGB) in einem Verbrauchervertrag gegenüber dem Unternehmer (14 BGB) zu. Ziel ist es den Verbraucher besonders zu schützen.
Ebenso wie der Rücktritt wandelt der Widerruf den bestehenden Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um.
Im Vergleich zum Rücktritt bietet der Widerruf dem Verbraucher aber eine deutlich einfachere Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen - also selbst dann, wenn keine Pflichtverletzung des Unternehmers vorliegt.
Voraussetzungen
Um im Gegenzug für den Unternehmer auch Rechtssicherheit zu schaffen, müssen diese Voraussetzungen vorliegen:
Rechtsfolgen
Die Rechtsfolgen des Widerrufs gleichen sich im Wesentlichen denen des Rücktritts.
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