"Zwingende Vorschriften"
Insbesondere für besondere Vertragstypen
Spielregeln beim Vertragsschluss:
"Zwingende Vorschriften" (du bist hier)
Wie du bereits gelernt hast, gibt es im BGB zwar sog. "Default Rules", diese können wegen der Vertragsfreiheit aber durch die Parteien durch eigene Regelungen ersetzt oder individualisiert werden.
Um in bestimmten Konstellationen jedoch den schwächeren Vertragspartner zu schützen und im Rechtsverkehr ein Mindestmaß an Rechtssicherheit zu gewähleisten, gibt es Vorschriften, die für die Vertragsparteien zwingend gelten und nicht ersetzt werden dürfen. Verstößt eine Vertragsklausel gegen zwingende Vorschriften, ist sie unwirksam und wird durch die zugrunde liegende gesetzliche Regelung ersetzt.
Die wichtigsten Konstellationen, in denen es eines solches Schutzes bedarf sind:
Schutz des Verbrauchers
Hier dienen die zwingenden Vorschriften dem Schutz des Verbrauchers beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen. Hierzu zählen Bestimmungen zum Widerrufsrecht, zur Gewährleistung, zum Datenschutz und zur allgemeinen Vertragsinformation.
Beispiele:
Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen
Gewährleistung und Garantie
Datenschutz und -sicherheit
Informationspflichten des Unternehmers
Verbraucherschutz im Kaufrecht
Zum Schutz des Verbrauchers im Kaufvertrag darf (1) von den allgemeinen "default rules" nicht nachteilig abgewichen werden und (2) sind die Modifizierungen der 474+ BGB zwingend zu beachten.
Schutz des Mieters von Wohnraum
Hier dienen die zwingenden Vorschriften dem Mieterschutz. Sie sollen sicherstellen, dass Wohnraum (und gewerbliche Räume) zu angemessenen Bedingungen und Preisen vermietet werden und schützen den Mieter vor unfairen Mietvertragsklauseln oder unzulässigen Kündigungen.
Beispiele:
Kündigungsschutz und Kündigungsfristen
Mieterhöhungen und Mietpreisbremse
Betriebskostenabrechnung und Kaution
Wohnungsübergabe und Mängelbeseitigung
Schutz des Arbeitnehmers
-> Dazu mehr in einem eigenen Kapitel.
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