Vom Vertrag lösen
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Im Grundsatz müssen (wirksam) geschlossene Verträge von den Parteien natürlich auch eingehalten werden (Wie schon der alte Römer wusste: pacta sunt servanda). Wenn die Parteien den Vertrag nicht mehr wollen, können sie ja einvernehmlich einen "Aufhebungsvertrag" vereinbaren.
Ausnahmsweise können sich einzelne Vertragsparteien aber auch so - ohne Zustimmung der anderen Partei - wieder vom Vertrag lösen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese kennt man unter den Namen: